Würde. Wahrheit. Gerechtigkeit.

Dieter Riechmann: der Fall, die Fragen, die Akten

Am 25. Oktober 1987 wurde Kersten Kischnick in Florida erschossen. Ihr damaliger Partner Dieter Riechmann wurde 1988 wegen Mordes verurteilt und bestreitet die Tat bis heute.

Die Todesstrafe wurde später wegen festgestellter Fehler in der Strafzumessungsphase aufgehoben. Der Schuldspruch blieb bestehen; 2010 wurde eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Diese Website ordnet die unterschiedlichen Verfahrenspositionen und die dazugehörigen Akten ein.

Quellen: R, PDF S. 67–75 und 299–301; S, PDF S. 72–82.

Menschlichkeit trotz Schuld

Festgestellte Fehler

Gerichte stellten Fehler im ursprünglichen Strafzumessungsverfahren fest. Dabei ging es unter anderem um die Mitwirkung der Staatsanwaltschaft und Defizite bei der Verteidigung in der Strafphase. Deshalb wurde die Todesstrafe aufgehoben – der Schuldspruch selbst blieb jedoch bestehen.

Quelle: S, PDF S. 72–82.

Weiter umstrittene Beweisfragen

Riechmann erhebt schwerwiegende Vorwürfe zur Entstehung, Offenlegung und Darstellung von Beweismitteln und Zeugenaussagen. Nicht alle dieser Punkte wurden später erneut umfassend inhaltlich geprüft; teilweise standen Verfahrensfragen und frühere Entscheidungen einer erneuten Prüfung entgegen.

Quellen: R, PDF S. 63–112 und 296–322; S, PDF S. 4–25.

Quellen und Akten

Die Website stützt sich auf Anträge, staatliche Erwiderungen, gerichtliche Entscheidungen und weitere Aktenstücke. Der Quellenbereich ordnet die wichtigsten Dokumente und Fundstellen ein.

Der Fall

Die Fallseite führt durch die dokumentierten Stationen: vom Tatgeschehen 1987 über die Verurteilung 1988 bis zu den späteren Entscheidungen und Rechtsmitteln.

Sie trennt dabei die gegensätzlichen Darstellungen zum Tathergang und zu den Beweisen von den gerichtlichen Entscheidungen. Die Aufhebung der Todesstrafe betraf die Strafzumessung; der Schuldspruch blieb bestehen.

Wer die Chronologie nachliest, findet zu den einzelnen Stationen Quellenhinweise und Hinweise darauf, welche Aussagen von Riechmann, vom Staat oder aus gerichtlichen Entscheidungen stammen.

Quellen: R, PDF S. 67–75 und 299–301; S, PDF S. 5–8 und 72–82.

Die Wahrheit ans Licht
Gerechtigkeit heißt nicht Unfehlbarkeit

Zweifel an der Verurteilung

Hier werden die Streitfragen nicht als feststehende Ergebnisse präsentiert, sondern nach ihren Quellen und ihrer gerichtlichen Behandlung geordnet.

Im Mittelpunkt stehen Riechmanns Einwände zu forensischen Befunden, Zeugenaussagen und der Offenlegung von Unterlagen. Daneben werden die Antworten des Staates und die Begründungen der Gerichte sichtbar gemacht.

Die Seite ersetzt keine gerichtliche Beweisaufnahme und behauptet nicht, dass alle Vorwürfe bewiesen sind. Sie soll nachvollziehbar machen, worüber gestritten wurde und an welchen Fundstellen sich die jeweiligen Positionen finden.

Quellen: R, PDF S. 63–112 und 296–322; S, PDF S. 4–25.

Aktuelle Situation

Der dokumentierte Stand des jüngsten Berufungsverfahrens – knapp zusammengefasst.

Aktenstand

Letzter dokumentierter Schritt: Mandat vom 26. Juni 2026.

Am 4. Juni 2026 wies die Third District Court of Appeal Riechmanns Antrag auf Wiederanhörung und Wiederanhörung im Plenum zurück. Der kurze Beschluss erklärt, dass die Rehearing-Motion, die Antwort des Staates sowie Riechmanns Reply und Amended Reply berücksichtigt wurden; er enthält jedoch keine neue ausführliche Begründung zu den einzelnen Beweis- und Verfahrensfragen.

Am 26. Juni 2026 erließ die Third DCA ihr Mandat in den verbundenen Verfahren 3D2025-0018 und 3D2025-0102. Damit endete der reguläre Berufungsabschnitt vor der Third DCA.

Gefangen im falschen Urteil
Licht auf Akten

Quellen & Dokumente

Die Dokumente dienen der Einordnung: Sie machen sichtbar, welche Positionen vorgetragen wurden, wie der Staat geantwortet hat und was Gerichte entschieden haben.

Die Website unterscheidet deshalb zwischen Anträgen, staatlichen Erwiderungen, gerichtlichen Entscheidungen und Anlagen. Die Aufnahme eines Dokuments in die Akte bestätigt nicht automatisch jede darin enthaltene Behauptung.

Das Quellenregister erläutert die drei ausgewerteten Dokumentpakete R, A und S. Fundstellen beziehen sich auf die physischen PDF-Seiten, damit Aussagen und ihr Kontext überprüfbar bleiben.