Schmauchspuren
Belastendes Argument: Auf Riechmanns Händen wurden Schmauchpartikel gefunden. Der Anklageexperte Gopinath Rao leitete aus Anzahl und Art der Partikel ab, dass Riechmann wahrscheinlich selbst eine Waffe abgefeuert habe.
Was dagegen vorgebracht wurde: Der spätere Sachverständige Raymond Cooper erklärte, ein positiver Schmauchbefund lasse für sich allein nicht erkennen, ob eine Person selbst geschossen hat, sich in unmittelbarer Nähe einer abgefeuerten Waffe befand oder eine kürzlich abgefeuerte Waffe berührt hat.
Das ist für Riechmanns Darstellung von Bedeutung: Wenn er sich beim Schuss tatsächlich auf dem Fahrersitz befand, könnten Schmauchpartikel nach dieser Experteneinschätzung grundsätzlich auch durch den Schuss in seiner unmittelbaren Nähe erklärt werden.
Fehlender Vergleich: Nach dem späteren Verteidigungsvortrag wurde der Innenraum des Mietwagens nicht auf Schmauchpartikel untersucht. Dadurch fehlte ein Vergleich, wie stark Fahrer- und Beifahrerseite nach einem Schuss in das Fahrzeug mit Schmauch belastet gewesen wären.
In der Dokumentation kritisiert auch der bekannte Forensiker Henry Lee, dass eine solche Vergleichsuntersuchung nicht vorgenommen worden sei. Er erklärt, man hätte experimentell prüfen können, wie sich Schmauch bei einem Schuss in das Fahrzeug verteilt.
Gerichtliche Einordnung: Die späteren Gerichte sahen in den Einwänden gegen die Schmauchspuren keinen ausreichenden Grund, den Schuldspruch aufzuheben.
R, PDF S. 93–94 und 310–312; S, PDF S. 7 und 21; ergänzend D, ca. 00:13:20–00:15:13.